Tollwut?

Immer wieder wird die Frage an uns gestellt, ob Eichhörnchen auch Tollwut übertragen können.

 

Aufgrund der Tatsache, dass besonders junge Eichhörnchen, wenn sie in großer Not sind, auch am Menschen hochklettern bzw. ihm hinterher laufen, wird oft befürchtet, diese Tiere könnten mit Tollwut infiziert sein.

 

Die Furcht vor Tollwut ist bei Eichhörnchen unbegründet.

 

Deutschland ist seit 2008 offiziell anerkannt frei von der klassischen (terrestrischen) Tollwut – also der Ausprägung, die Haus- und Wildtiere betrifft. Die Ausnahme bilden hier Fledermäuse, die jedoch einen anderen Tollwutvirus tragen.

  

 

Der Tiergesundheitsjahresbericht 2012-13 des Friedrich-Loeffler-Instituts ist dazu ebenso eindeutig [1] wie auch die Aussagen des Robert-Koch-Institut[2].

 

Grundsätzlich gilt, dass die Hauptüberträger von Tollwut Fleischfresser sind – in freier Wildbahn also Füchse, Dachse, Marder etc. Größere Wildtiere, wie z.B. Rehe, die von einem an Tollwut erkrankten Tier gebissen werden und diesen Angriff überleben, können ebenso Überträger von Tollwut sein. Unter den Haustieren kommen als Krankheitsüberträger vor allem nicht geimpfte Hunde und Katzen in Frage.

 

Eichhörnchen sind keine Fleischfresser im klassischen Sinn und infizieren sich daher nicht über das Fressen von Beutetieren.

Außerdem gehört das Eichhörnchen aufgrund seiner vergleichsweise geringen Körpergröße zu den Tieren, die den Biss eines tollwut-infizierten Fressfeindes in der Regel nicht überleben und die Krankheit dementsprechend dann auch nicht weitertragen.

 

Unabhängig davon ist in Deutschland bisher kein einziger Fall von Tollwut bei einem Eichhörnchen bekannt.

Wenn also ein junges Eichhörnchen Kontakt zum Menschen aufnimmt und z.B. am Hosenbein hochklettert, ist das Tier in großer Not und sein Verhalten als absoluter Hilferuf zu verstehen. Ein solches Tier sollte unbedingt aufgenommen und versorgt werden (siehe bitte: Erste Hilfe – die 10 wichtigsten Schritte).

 

Ein ganz wichtiges Thema, das allerdings immer genau im Auge behalten werden sollte – und das völlig unabhängig vom Kontakt mit Tieren – ist der eigene Tetanus-Impfschutz.

 

Jeder, der von einem Tier gekratzt oder gebissen wurde, sollte unbedingt seinen aktuellen Impfschutz kontrollieren lassen. Generell geht man davon aus, dass der Tetanusschutz nach vollständiger Grundimmunisierung (also 3-maliger Impfung) zehn Jahre lang anhält. Danach sollte in jedem Fall eine aktive Auffrischung erfolgen, bei einem Biss ggf. eine aktive und eine passive Tetanus-Impfung.

Auf die Wichtigkeit eines wirksamen Tetanus-Impfschutzes sei an dieser Stelle ganz eindringlich hingewiesen!

[1] Tiergesundheitsbericht 2012-13, Jahrgang 2013, Hrsg. Friedrich-Loeffler-Institut. Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Greifswald-Insel Riems, Redaktionsschluss 13.09.2013.

[2] Robert-Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin 28, Februar 2011 / Nr. 8, S. 61: „Kleinsäuger (wie z.B. Maus, Ratte, Eichhörnchen, Siebenschläfer) oder Hasenartige (Hasen, Kaninchen) spielen in der Epidemiologie der Tollwut keine Rolle. Selbst in Tollwut-Endemiegebieten ist eine PEP [Postexpositionsprophylaxe – Maßnahmen nach möglichem Kontakt mit Erregern einer Infektionskrankheit] bei Kontakt / nach Biss nicht indiziert.“